Erinnerungen zwischen Buchdeckeln – Ein neuer Blick auf Eilenburgs Historie

Der neue Sorbenturm erscheint pünktlich zum Stadtfest

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Pünktlich zum Stadtfest 2025 wird wieder der Almanach des Eilenburger Geschichts- und Museumsvereins erscheinen. Der Museumsverein und die Stadt Eilenburg sagen Danke an alle Autoren, die auch in diesem Jahr wieder mitgeholfen haben, den Sorbenturm (Band 22) mit interessanten Beiträgen zu füllen und Danke auch an alle Sponsoren, welche die Herausgabe finanziell unterstützt haben.

Neben der Simon’schen Chronik von 1696, der Rubrik: „Dorr säggs‘sche Dialeggd“, dem Statistischen Jahresbericht 2024 und dem Jahresrückblick 2024, gibt es wieder eine Reihe lesenswerter und spannender Beiträge zur Heimatgeschichte.

So wurden z. B. die Bierkeller der Aktien-Vereinsbrauerei Eilenburg akribisch vermessen und unter die Lupe genommen – mit erstaunlichen Ergebnissen! Weiter wurde nachgeschaut, was man in der populärwissenschaftlichen Literatur – bis hin zum Internet – so alles über die Stadt Eilenburg erfahren kann. Hans Mahnhardt und Stephan Fielitz haben sich mit all diesen Dingen ausführlich beschäftigt. Rolf Schulze macht einen Ausflug in den Kämmereiforst – von der Hirschjagd bis hin zum Luftkrieg. Dann hat sich Hans Mahnhardt mit dem Fotoarchiv von Dr. Dieter Born beschäftigt und es werden erstmals einzigartige Fotodokumente von 1945 bis 1954 gezeigt. Andreas Flegel berichtet über den Erwerb eines ganz besonderen Modells eines Heißluft-Motors aus der Werkstatt von Alexander Monski und er belegt die These, dass Nikolaus Widemar die Schriften von Thomas Müntzer in Eilenburg gedruckt hat. Yvonne Richter-Haupt hat eine Chronik über die Eilenburger Stadtbibliothek erstellt. Zum Schluss wird die Geschichte von „Großvater Erich – dem Formstecher“ beendet, welche Eberhard E. Muche zu Corona-Zeiten aufgeschrieben hat.

Der Sorbenturm ist ab Donnerstag, 12. Juni 2025 zum Preis von 9,50 € im Museumsshop im „Roten Hirsch“ und im Buchhaus von Kristin Hennig erhältlich. Der Museumsverein wird das neue Buch an seinem Stand zum Stadtfest vor dem Stadtmuseum anbieten. Wer seine Sorbenturm-Sammlung noch ergänzen oder den neuen Band erwerben möchte, kann dies gern auch über den Online-Shop des Verlages tun.

Der Sorbenturm ist zum Preis von 9,50 € erhältlich. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Lust auf „mehr“ Eilenburg

Zum Osterfest für’s Osternest: Der neue Bildband „Eilenburg“

bildband 2021Der neue Bildband „Eilenburg“ ist pünktlich vor dem Osterfest erschienen und ab sofort hiererhältlich. Die Auflage ist limitiert – wer also damit ein/sein Osternest füllen möchte, der sollte sich beeilen.

Die Planungen und die Arbeiten am neuen Bildband begannen schon vor gut zwei Jahren. Das Buch beinhaltet die Chronik der Stadt Eilenburg – aufgeschrieben von Museumsdirektor Andreas Flegel und Verlagseiter Andreas Bechert. Inhaltlich dreht sich alles um die Geschichte der Stadt – beginnend mit der Ersterwähnung des Burgwards „civitas Ilburg“ bis hin zu den Sehenswürdigkeiten, die erst im letzten Jahr entstanden sind. Der Bildbandteil zeigt eindrucksvolle Fotos – entstanden in den letzten 24 Monaten. Diese stammen von unterschiedlichen Hobbyfotografen und zeigen außergewöhnliche Blickwinkel auf die Stadt. Vollständigkeit war dabei nicht das Grundanliegen – vielmehr soll mit den Fotos Lust auf „mehr“ Eilenburg beim Leser und Betrachter geweckt werden.

Wie schon die Erstauflage, erscheint der neue Bildband in Deutsch und Englisch – der Verkaufspreis der limitierten Edition beträgt 17,95 €. Stephanie Bechert: „Freuen Sie sich auf einen neuen, farbenfrohen und teilweise geheimnisvollen Rundgang durch Eilenburg – unsere ‚Stadt am Fluss an der Straße in der Zeit…‘.“  
Bildband Eilenburg 
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Kunstpfad Ferropolis

ferropolis2021aVor sieben Jahren (2015) wurde der „Kunstpfad Ferropolis“ erstmals in einem Bildband dokumentiert. Damals zierten 28 Schrottplastiken den Wegesrand am Gremminer See. Heute sind es mehr als doppelt so viele und da auch das Buch von damals längst vergriffen ist, entschloss sich das Team der Ganztagssekundarschule Ferropolis Gräfenhainichen die Geschichte fortzuschreiben.

Anfang Januar 2022 ist der neue Bildband erschienen. Mit der Anfertigung wurde schon im vergangenen Jahr der Gräfenhainichener „Verlag für die Heimat“ aus Mescheide beauftragt. In enger Zusammenarbeit mit Direktorin Sibylle Wycisk und Kunstlehrerin Katlen Dyballa wurde nun die Geschichte des „Kunstpfade Ferropolis“ durch Verlagsinhaberin Stephanie Bechert neu in Bild und Text und auf Hochglanzpapier verewigt.

Den Kunstpfad gibt es seit 2004. Damals hatte Kunstlehrerin Susanne Spies die Idee zu dem Projekt „Kunst aus Schrott“ – in Anlehnung an Ferropolis: der „Stadt aus Stahl“ und dem Namen der Ganztagssekundarschule. Die Stadt wurde dafür begeistert und ebenso die Firma AMBAU, wo jedes Jahr das Kunstprojekt von der Idee bis hin zum fertigen Monument umgesetzt wurde. Nach der AMBAU-Insolvenz 2019  konnte ein neuer Partner gefunden werden: die Firma Metallerzeugnisse von Uwe Stockmann.

Der Kunstpfad ist seit dem ersten Bildband von 2015 weiter gewachsen. 2016 erreichte die Exposé ihren ersten Endpunkt am Rundweg um den Gremminer See in Richtung Ferropolis – seit 2017 werden die Plastiken nun vom Gräfenhainichener Stadtbalkon aus in Richtung Strohwalde aufgestellt. Alle Schrott-Skulpturen wurden von Stephanie Bechert neu fotografisch festgehalten und in der Totale sowie im Detail akribisch dokumentiert. Ihre „Erbauer“ – in jedem Jahr Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse – werden im neuen Bildband benannten und auch deren Intension zu dem Werk selbst wird kurz eingeblendet. Doch die 52 Seiten bieten noch mehr. Zum einen gibt es jetzt erstmals eine komplette Werksübersicht – von 2004 bis heute. Zum anderen wird in einer Dokumentation aus dem Jahr 2021 der Weg der Entstehung bis hin zur Einweihung der jüngsten Kunstobjekte bildlich aufgezeigt. Und auch dem Mainstream wird Tribut gezollt: Der Bildband ist interativ! Über verschiedene QR-Codes gelangt der Leser via Handy oder Tablet in die virtuelle Welt des Kunstpfades.

Autoren: Stephanie Bechert

Herausgeber: Verlag für die Heimat • BECHERT-DESIGN • 1. Auflage • 2022

Layout, Satz & Druck: Verlag für die Heimat

Preis: 8,50 € zzgl. Versandkosten* >> Verbindlich Bestellen

 
 

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Barrierefreiheit von Webseiten


Online ohne Einschränkungen

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, ihren Alltag ohne Einschränkungen leben und teilhaben können. Ob technische Geräte, Gebrauchsgegenstände oder öffentliche Verkehrsmittel – auch Menschen mit Behinderung sollen sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§4, BGG) nutzen können. In einer mehr und mehr digitalisierten Welt gilt das insbesondere auch für das Internet – für Webseiten und Social-Media-Angebote.

Bechert-Design setzt sich aktiv für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fördert deshalb auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Onlineangeboten.

Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit

1. Allgemeines

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Inhalte sollen für alle Menschen nutzbar sein, unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie eventuell vorhandenen Einschränkungen und Behinderungen. Deshalb sollen Webseiten und Online-Dienste, aber auch mobile Anwendungen, Apps, Social-Media-Inhalte, elektronische Dokumente und Formulare so gestaltet sein, dass sie allen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ermöglichen. Digitale Geräte sollen für alle ohne Hindernisse zu bedienen sein.

Wem nutzt digitale Barrierefreiheit?

In erster Linie Menschen mit Einschränkungen. Über eine halbe Million Menschen in Deutschland gelten als sehbehindert. Fast jeder Zehnte leidet an einer Farbfehlsichtigkeit. Es gibt rund 80.000 Gehörlose, etwa ein Viertel der Bevölkerung ist schwerhörig. Hinzu kommen Menschen mit kognitiven und motorischen Einschränkungen. Aber auch Menschen ohne Einschränkung profitieren von einfach formulierten, gut strukturierten und bedienbaren Webangeboten. Solche Angebote werden auch von Suchmaschinen besser gerankt und gefunden.

Wie ist digitale Barrierefreiheit zu erreichen?

Digitale Inhalte müssen möglichst barrierearm gestaltet beziehungsweise umgestaltet werden. Hauptkriterien sind:

  • Klare Struktur und Gliederung
    Texte in leichter / einfacher Sprache
    Schriftgröße und Schriftart gut lesbar
    Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund stark genug
    Alternativ-Texte für Bilder und Grafiken
    Transkripte für Audios und Videos
    Untertitel für Videos
    Bedienbarkeit von User-Interface-(UI)-Elementen (Buttons, Inputfelder, Slider)
    Tastaturbedienbarkeit

2. Rechtliche Grundlagen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – LINK - definiert Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Es möchte fördern, dass Menschen mit Einschränkungen online geschäftsfähig sind, also etwa online shoppen oder im Internet Verträge abschließen können.

Das Gesetz bezieht erstmals private Unternehmen ein. Es gilt für Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmer sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Das Gesetz ist ab 28. Juni 2025 bindend.

Das Gesetz nimmt Privat- und Handelsunternehmen in die Pflicht, ihre Onlineauftritte sowie ihre Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz gilt für Webseiten und Apps und unter anderem für folgende Produkte und Dienstleistungen im Digitalbereich:

  • Hardware und Betriebssysteme
    Selbstbedienungsterminals, Geld- und Ticketautomaten
    Telekommunikationsdienste
    Bankdienstleistungen
    Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen als Endverbraucher:innen ein größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu bieten. Informationen über Produkte und Dienstleistungen müssen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein. Im digitalen Bereich beinhaltet das etwa alternative Darstellungsformen von Inhalten (Alternativ-Texte, Untertitel, Transkripte), vereinfachte Bedienung von Endgeräten, Einsatz von Technologien wie Vorlesefunktion oder Stimmsteuerung.

Das Gesetz wurde im Juni 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und überführt die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht.

3. Erklärung zur Barrierefreiheit

Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe am Wirtschaftsleben teilnehmen können .
Das BFSG gilt für nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden, wenn ein „Dienst“ angeboten wird. Was für öffentliche Einrichtungen schon länger gilt (BGG und weitere), wird mit dem BFSG nun auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet. Dies schließt auch kirchliche Anbieter ein, die digitale Dienstleistung zur Verfügung stellen. Darunter fallen alle Möglichkeiten etwas online zu buchen, reservieren oder zu kaufen, aber auch die Möglichkeit online eine Spende zu tätigen.

Bechert-Design ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Download PDF-Dokument EN 301 549 (nicht barrierefrei) - barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wird die Website zum Teil hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten ständig optimiert. So werden etwa nach dem 1. Juni 2025 Bilder mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt. Einige Informationsgrafiken sind nur eingeschränkt lesbar.

PDF-Dokumente und Word-Dokumente: PDF-Dokumente (auch beschreibbare PDF-Dokumente) oder Word-Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich.

Der Aufwand einer Umstellung dieser stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung hat den Stand 1. Juni 2025. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und der Überprüfung der Barrierefreiheit über das Entwicklermodul Lighthouse – dabei wurde zum genannten Datum eine Accessibility von 72 % ermittelt.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten schwer erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.bechert-design.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

BECHERT DESIGN
Verlag für die Heimatwriting
Inhaber: Andreas Bechert

Postanschrift:
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Telefon: 034953 / 13 23 00

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